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Platzregeln

Stand: 27.03.2019 - Hier Platzregeln downloaden
Stand: 01.06.2023 - Hier Hausordnung downloaden



Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln des DGV und den jeweils veröffentlichten Platzregeln.

1.) AUS – REGEL 18

Aus wird durch weiße Pfähle oder Zäune gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang. Aus wird auch festgelegt durch die Elektro-Zäune an Loch 5 bis Loch 8.

1.1.) Erleichterung Elektro-Auszaun

Liegt der Ball eines Spielers auf dem Platz und innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Elektro-Auszaun auf den Löchern 5 bis 8, darf er straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen. Bezugspunkt ist der Punkt, der zwei Schlägerlängen vom Zaun entfernt liegt und gleichweit vom Loch entfernt ist wie die Stelle, an der der Ball ursprünglich lag.

1.2.) Internes Aus

Während des Spiels von Loch 12 ist das in Spielrichtung links gelegene Loch 13, gekennzeichnet durch weiße Pfähle, Aus. Die weißen Pfähle werden beim Spiel von Loch 12 als Ausmarkierung behandelt. Für alle anderen Löcher sind sie unbewegliche Hemmnisse.

2.) PENALTY AREAS – REGEL 17

Rote Penalty Areas sind markiert durch rote Pfosten und/oder rote Linien.
Gelbe Penalty Areas sind markiert durch gelbe Pfosten und/oder gelbe Linien.
Die rote Penalty Area auf Loch 1 im Bereich links vor dem Grünbunker wird begrenzt durch rote Pfosten und/oder rote Linien sowie durch den rechten Rand des dort befindlichen Caddiewegs.
Sofern gelbe bzw. rote Linien die Penalty Areas kennzeichnen, haben diese Vorrang.

2.1.) Zuordnung besonderer Penalty Areas

Die Penalty Area an Abschlag 1 / Grün 18 gilt generell für Loch 1 als rote Penalty Area und für Loch 18 als gelbe Penalty Area.
Die Penalty Area an Grün 3 / Grün 11 gilt generell für Loch 3 als rote Penalty Area und für Loch 11 als gelbe Penalty Area.

2.2.) Provisorischer Ball beim Schlag zum Grün 17 bzw. zum Grün 18

Weiß ein Spieler beim Schlag zum Grün 17 nicht, ob sein Ball sich in der zwischen Loch 17 und Loch 18 befindlichen Penalty Area befindet, darf er einen provisorischen Ball nach Regel 18.3 spielen.

Weiß ein Spieler beim Schlag zum Grün 18 nicht, ob sein Ball sich in der Penalty Area am Grün von Loch 18 befindet, darf er einen provisorischen Ball nach Regel 18.3 spielen.

Beim Schlag des provisorischen Balls darf der Spieler die Erleichterungsmöglichkeit mit Schlag und Distanzverlust in Anspruch nehmen (siehe Regel 17.1d(1)), die Erleichterungsmöglichkeit „auf der Linie zurück“ (siehe Regel 17.1d(2)) oder, da es sich an Loch 17 um eine rote Penalty Area handelt, seitliche Erleichterung (siehe Regel 17.1d(3)).

Sobald der Spieler einen provisorischen Ball nach dieser Regel gespielt hat, darf er keine weitere Möglichkeit nach Regel 17.1 in Bezug auf den ursprünglichen Ball anwenden.

Bei der Entscheidung, ob dieser provisorische Ball zum Ball im Spiel des Spielers wird oder ob er aufgegeben werden muss oder darf, finden Regeln 18.3c(2) und 18.3c(3) Anwendung, mit der Ausnahme:
Der ursprüngliche Ball wird innerhalb der Suchzeit von 3 Minuten in der Penalty Area gefunden. Der Spieler darf wählen

  • das Spiel mit seinem ursprünglichen Ball, wie er in der Penalty Area liegt, fortzusetzen. In diesem Fall darf der Spieler den provisorischen Ball nicht spielen. Alle mit dem provisorischen Ball, bevor er aufgegeben wurde, gemachten Schläge (gespielte Schläge einschließlich der Strafschläge, die nur beim Spielen dieses Balls anfielen) zählen nicht, oder
  • das Spiel mit dem provisorischen Ball fortzusetzen. In diesem Fall darf der ursprüngliche Ball nicht gespielt werden.

Wenn der ursprüngliche Ball nicht innerhalb der Suchzeit von 3 Minuten gefunden wird oder es bekannt oder so gut wie sicher ist, dass er in der Penalty Area ist:
Der provisorische Ball wird zum Ball im Spiel des Spielers.

3.) SPIELVERBOTSZONEN

3.1.) Spielverbotszone "Biotop"

Die mit Pfählen mit grünen Köpfen gekennzeichnete Bereiche an den Löchern 1, 2, 3, 4, 5, 10, 14, 15 und 17 sind Spielverbotszonen „Biotop“, die wie folgt gekennzeichnet bzw. zu behandeln sind:

rote Pfähle mit grüner Kappe = rote Penalty Area

weiße Pfähle mit grüner Kappe = Aus

Liegt der Ball in der Spielverbotszone der roten Penalty Areas, darf der Ball nicht gespielt werden, wie er liegt und Erleichterung nach Regel 17.1e muss von der Behinderung durch die Spielverbotszone in Anspruch genommen werden.

Der Spieler muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1f(2) in Anspruch nehmen, wenn sein Ball auf dem Platz liegt und etwas in der Spielverbotszone den beabsichtigten Stand oder Schwung des Spielers behindert. Der Spieler darf seinen Ball nicht spielen wie er liegt.

Dropzone an Loch 14:

Liegt der Ball in der Penalty Area von Loch 14 oder ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass ein Ball, der nicht gefunden wurde, in der Penalty Area zur Ruhe kam, hat der Spieler jeweils mit einem Strafschlag die folgenden Erleichterungsmöglichkeiten:

  • Er kann Erleichterung nach Regel 17.1 in Anspruch nehmen, oder
  • als zusätzliche Möglichkeit den ursprünglichen Ball oder einen anderen Ball in der Dropzone bei Abschlag 15 (gelb) droppen. Die Dropzone ist ein Erleichterungsbereich nach Regel 14.3

3.2.) Spielverbotszonen "Wildblumenbeete"

Wildblumenbeete zwischen den Löchern 1/18, 3/10, 4/13, 6/15, 7/16, 14/15 und an Loch 11 sind Spielverbotszonen, die als ungewöhnliche Platzverhältnisse zu behandeln sind.
Bei Behinderung durch die Spielverbotszone muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch genommen werden.

3.3.) Schutz junger Bäume

Die jungen Bäume, markiert durch Anpflocken, sind Spielverbotszonen:

Liegt der Ball eines Spielers irgendwo auf dem Platz außer in einer Penalty Area und liegt er an einem solchen Baum oder berührt diesen, oder ein solcher Baum behindert den Stand des Spielers oder seinen beabsichtigten Schwung, muss der Spieler Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch nehmen.

3.4.) Boden in Ausbesserung

Boden in Ausbesserung ist jede mit weißer Linie auf dem Boden oder mit Seilen eingekreiste Spielverbotszone, die als ungewöhnliche Platzverhältnisse zu behandeln ist.

Bei Behinderung durch die Spielverbotszone muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch genommen werden.

4.) UNGEWÖHNLICHE PLATZVERHÄLTNISSE – REGEL 16.1

4.1.) Die Caddiewege innerhalb des Golfplatzes sind unbewegliche Hemmnisse.

4.2.) Die Holzdielen der Innenkante des Bunkers an Grün 9 sind unbewegliche Hemmnisse.

4.3.) Sprinklerköpfe am Grün
Der Spieler darf Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen, wenn ein unbewegliches Hemmnis (z. B. Sprinklerkopf) auf seiner Spiellinie liegt und

  • innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Grün und
  • innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Ball entfernt liegt.

4.4.) Durch Tiere beschädigte Flächen im Gelände werden als ungewöhnliche Platzverhältnisse behandelt, von denen Erleichterung nach Regel 16.1b zulässig ist. Dies betrifft Behinderung durch Loch, Ausgerissenes, Aufgeworfenes oder Laufweg eines Tiers und ist dann gegeben, wenn ein Ball in einem solchen Umstand liegt oder ihn berührt.

Die Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn die Beschädigung nur den Stand des Spielers behindert.

5.) BALL DURCH STROMLEITUNG ABGELENKT

Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball eines Spielers eine Stromleitung während des Spiels an Loch 4, 6, 12, 14 oder 15 getroffen hat, zählt der Schlag nicht. Der Spieler muss einen Ball straflos von der Stelle des vorherigen Schlags spielen (siehe Regel 14.6 zum Verfahren).

6.) VERWENDUNG MOTORISIERTER BEFÖRDERUNGSMITTEL (z. B. Golf-Carts, Segway)

Während einer Runde dürfen ein Spieler oder sein Caddie nicht auf irgendeinem motorisierten Beförderungsmittel fahren, außer dies wurde von der Spielleitung genehmigt (z. B. im Rahmen der Wettspielausschreibung) oder später gebilligt.

7.) ÜBEN (NACHPUTTEN) – REGEL 5.2 und 5.5

Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z.B. „Putten oder Chippen”) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.

8.) VERHALTENSVORSCHRIFTEN

In Verifizierung von Regel 1.2 gilt für die Spielverbotszonen Biotop und Wildblumenbeete ein generelles Betretungsverbot.

Strafe für Verstoß:

  • Erster Verstoß: Verwarnung
  • Zweiter Verstoß: Ein Strafschlag
  • Dritter Verstoß: Grundstrafe (zwei Strafschläge bzw. Lochverlust)
  • Vierter Verstoß: Disqualifikation

Strafe für Verstoß gegen die Platzregel: Grundstrafe
(Zählspiel: 2 Strafschläge // Lochspiel: Lochverlust)

Vor der Golfrunde ist jedes Mitglied der Gutperle Golf Courses verpflichtet, sich am Check In Terminal an Tee1 zu registrieren und somit seine für Tee 1 gebuchte Startzeit zu bestätigen.
Sollte an Tee 1 keine Startzeit gebucht worden sein, ist eine Registrierung am Terminal trotzdem verpflichtend. Die nächste Startzeit wird dem Spieler vom System angezeigt und zugeteilt.
Ebenso verhält es sich beim Start an Tee 10, auch hier  ist eine Registrierung am Terminal obligatorisch.